Die QUAG macht die Qualität der außerklinischen Geburtshilfe in Deutschland sichtbar. Dazu gehören geplante Geburten im häuslichen Umfeld und in Hebammen geleiteten Einrichtungen. Im Rahmen der Verträge zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-SV über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V und dem Ergänzungsvertrag ist die QUAG mit einigen Aufgaben im Rahmen der externen Qualitätssicherung benannt.
der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und auf europäischer sowie internationaler Ebene. Hier finden sich alle Verträge bzw. Vertragsbestandteile für Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen sowie für alle Hebammenleistungen (auch Hausgeburten)
Heidi Kuntz©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.